Zum Hauptinhalt springen

Information

Erläuterungen zum Österreichischen Forschungsstättenkatalog

Die Daten, die im Forschungsstättenkatalog veröffentlicht werden, wurden von der Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) im Rahmen der Erhebungen über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E-Erhebungen) erfasst. Als Rechtsgrundlage dient, sowohl für die Erhebung als auch für die Veröffentlichung der Daten im Forschungsstättenkatalog (FSK), die Verordnung über Statistiken betreffend Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E-Statistik-Verordnung) vom 08. Mai 2008 (BGBl. II Nr. 150/2008).

Statistik Austria ist mit der Novellierung der F&E-Statistik-Verordnung beauftragt worden, beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 in 2-Jahres-Abständen statistische Erhebungen über F&E in allen volkswirtschaftlichen Sektoren durchzuführen.

Neben der Erfassung von Daten zu F&E werden im Rahmen der F&E-Erhebung auch Identifikationsmerkmale von Erhebungseinheiten erfasst. Gemäß der eingangs zitierten Verordnung ist Statistik Austria, unter der Voraussetzung, dass die Leitung der jeweiligen Einheit der Veröffentlichung der Daten im FSK ihre Zustimmung erteilt hat, berechtigt, bestimmte Merkmale im Forschungsstättenkatalog (FSK) zu veröffentlichen.

Datenstand

In der aktuellen Version des FSK sind all jene Einheiten enthalten, deren Leitung im Rahmen der F&E-Erhebung 2021 die ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hat.

Die Forschungsstättenevidenz beinhaltet sowohl F&E betreibende Einrichtungen als auch Einrichtungen, die zwar im Berichtsjahr der F&E-Erhebung keine Forschungsaktivitäten hatten, aber dennoch potenziell als F&E-Betreiber anzusehen sind. Der aktuelle Datenstand beruht auf Daten der F&E-Erhebung 2021. Die nächste Aktualisierung ist für 2025 auf Basis der Daten der F&E-Erhebung 2023 geplant.

Gliederung der Daten im FSK

Als Standardklassifikation zur Beschreibung der „hauptsächlichen Arbeitsgebiete“ nach Wissenschaftszweigen dient die Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS2012), die in den F&E-Durchführungssektoren bzw. -bereichen Hochschulsektor, Sektor Staat, privater gemeinnütziger Sektor und kooperativer Bereich angewendet wird. Bei Unternehmen des sogenannten "firmeneigenen Bereichs" liegt aus den Erhebungsdaten zur Beschreibung der „Tätigkeiten“ der F&E betreibenden Unternehmen eine Zuordnung nach der Österreichischen Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE) vor. Sämtliche Einheiten des firmeneigenen Bereichs werden nach der ÖNACE, alle anderen nach den ÖFOS klassifiziert.

Dementsprechend können bei einer Abfrage nach dem auf der ÖFOS basierenden Schlagwortverzeichnis nur Einheiten des Hochschulsektors, des Sektors Staat, des Privaten gemeinnützigen Sektors und des Kooperativen Bereichs angezeigt werden. Bei auf der ÖFOS basierenden Abfragen werden keine Einheiten des firmeneigenen Bereichs angezeigt!

Hingegen werden bei Abfragen nach ÖNACE-Kategorien ausschließlich Einheiten des firmeneigenen Bereichs angezeigt!

Sektorale Gliederung

Im österreichischen Forschungsstättenkatalog 2021 sind Forschungsstätten aus allen vier F&E-Durchführungssektoren enthalten. Die sektorale Zuordnung erfolgt dabei gemäß den international gültigen Richtlinien und Standards der Forschungsstatistik, die im Frascati Manual der OECD zusammengefasst sind.

Hochschulsektor:

Im Hochschulsektor sind die Universitäten und Universitäten der Künste, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten, die Donau-Universität-Krems, die Versuchsanstalten an den Höheren Technischen Bundeslehranstalten sowie die Pädagogischen Hochschulen und sonstige Einheiten des Hochschulsektors enthalten.

Sektor Staat:

Der Sektor Staat umfasst Bundesinstitutionen (unter Ausklammerung der im Hochschulsektor zusammengefassten), Landes-, Gemeinde- und Kammerinstitutionen, F&E-Einrichtungen der Sozial­versicherungsträger, von der öffentlichen Hand finanzierte und/oder kontrollierte private gemeinnützige Institutionen, F&E-Einrichtungen der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) sowie das AIT (Austrian Institute of Technology).

Privater Gemeinnütziger Sektor:

In diesem Sektor sind all jene privaten gemeinnützigen Institutionen ohne Erwerbscharakter, deren Status ein vorwiegend privater oder privatrechtlicher, konfessioneller oder sonstiger nicht öffentlicher ist, enthalten. Ausnahmen bilden jene Einrichtungen, die vornehmlich Dienstleistungen für Unternehmen erbringen und die daher dem kooperativen Bereich des Unternehmenssektors zugeordnet werden.

Unternehmenssektor:

Kooperativer Bereich

Die Einrichtungen im „kooperativen Bereich“ des Unternehmenssektors sind Dienstleistungseinrichtungen, die Forschung und experimentelle Entwicklung für Unternehmen betreiben. Diese Einrichtungen sind mehrheitlich nicht in der Absicht zur Erzielung eines Ertrags oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils tätig. Kern dieses Bereichs sind die mehrheitlich vereinsrechtlich organisierten Institute, die ordentlichen Mitglieder in der Vereinigung der kooperativen Forschungseinrichtungen der österreichischen Wirtschaft (ACR – Austrian Cooperative Research) sind sowie die durch das „COMET Programm (Competence Centres for Excellent Technologies)“ initiierten sogenannten Kompetenzzentren, die die Forschungszusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig fördern sollen.

Firmeneigener Bereich

In diesem Bereich sind die vornehmend für den Markt produzierenden Unternehmen des produzierenden Bereichs und des Dienstleistungsbereichs enthalten.